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21.12.2023
Der Deutsche Bundestag hat das "Digital-Gesetz" (DigiG) und das "Gesundheitsdatennutzungsgesetz" (GDNG) in 2./3. Lesung zur Verbesserung der Patientenversorgung verabschiedet.
Das digitale Zeitalter im deutschen Gesundheitswesen beginnt ab dem 1. Januar 2024 mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept).
Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte ( eGK ) oder per App einlösen.
Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt, mit dem Ziel, den Austausch von Gesundheitsdaten zu fördern und die Versorgung zu unterstützen.
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