Ihre Software für stationäre Pflege
Komda® Software Stationär orientiert sich an den zentralen Prozessen in Ihrer stationären ...
04.03.2021
*** Neuigkeiten ***
Der Digitalisierungszuschuss des § 8 Abs. 8 SGB XI wird bis 31.12.2023 verlängert. Pflegeeinrichtungen, die die Förderung von bis zu 12.000 € bisher noch nicht oder nur in Teilen in Anspruch genommen haben, haben somit mehr Zeit, entsprechende Investitionen bei Bedarf vorzunehmen.
Digitale Investitionen, die der Entbürokratisierung und der Entlastung der Pflegekräfte dienen, sollen im Rahmen des PpSG mit bis 40% der Anschaffungssumme von den Pflegeversicherungen gefördert werden – bis zu einem Maximalbetrag von 12.000€ pro Einrichtung. Das Pflegepersonal soll sich wieder auf die wesentlichen Tätigkeiten konzentrieren können und Zeit für eine menschlich zugewandte Pflege gewinnen.
Orientierungshilfe Förderung Digitalisierung:
- Softwarelösungen zur Entbürokratisierung in der Pflege
- Software und Geräte zur mobilen Leistungserfassung
- Dienstplanung
- Schulungen zu den genannten Lösungen
Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir senden Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu.
Wir unterstützen Sie dabei das gesamte Potential auszuschöpfen.
Ihr Komda® Software Team
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