Ihre Software für stationäre Pflege
Komda® Stationär, Ihre Software für stationäre Pflege orientiert sich an den zentralen ...
11.06.2025
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege (VHP) und der Kurzzeitpflege (KZP) zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusammengeführt. Mit dieser Änderung steht Pflegebedürftigen ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung, den sie flexibel für beide Leistungsarten nutzen können. Die bisherigen Übertragungsregelungen zwischen KZP und VHP entfallen vollständig. Damit wird die Nutzung der Leistungen nicht nur einfacher, sondern auch transparenter. Gleichzeitig entfällt die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege, sodass der Anspruch sofort besteht. Zudem wird die Höchstdauer der Verhinderungspflege auf acht Wochen pro Kalenderjahr angehoben und damit an die Kurzzeitpflege angepasst.
Für alle Einrichtungen und Dienste, die mit Komda® Software arbeiten, erfolgt die Umsetzung der neuen Regelung automatisch über ein bevorstehendes Update. Es besteht kein Handlungsbedarf für Nutzerinnen und Nutzer.
Ab dem Abrechnungsmonat Juli 2025 greift die Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in der Komda® Software:
Beide Leistungsarten werden im Abrechnungskonto beziehungsweise Depot nicht mehr getrennt, sondern in einem gemeinsamen Balken dargestellt. Die Restbudgets aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden automatisch addiert und übernommen. Für die Abrechnung wird ein gemeinsames Pflegebudget verwendet. Auch die Darstellung im Leistungsnachweis und im Pflegeauftrag wird angepasst und übersichtlich zusammengeführt. Mit der automatischen Umsetzung durch die Komda® Software wird die gesetzliche Änderung nahtlos in den Arbeitsalltag integriert. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Pflege.
Ihr Komda®-Team
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