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01.12.2020

Pflege-Rettungsschirm bis 30. Juni 2021 verlängert.

** Neuigkeiten **
Der Pflege-­Rettungs­schirm wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das betrifft vor allem die im § 150 SGB XI getrof­fenen Regel­ungen zur Unter­stützung und Entlas­tung von Pflege­einrich­tungen und das Pflege­unter­stütz­ungsgeld. Der Pflege-Rettungsschirm wurde durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) verlängert und ist jetzt bis zum 30. Juni 2021 gültig. In diesem Gesetz sind auch die Verlängerungen der Pflegeregelungen enthalten.

Meldung vom 09.09.2020:
Das Bundeskabinett hat den Schutzschirm, der die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege refinanziert, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Am 1. September verabschiedete das Bundeskabinett im Krankenhauszukunftgesetz, eine Verlängerung des Schutzschirms bis Ende Dezember. Das hat das Bundesgesundheitsminsterium jetzt gegenüber der Zeitschrift "Altenheim" bestätigt. Die Verlängerung des Rettungspaketes wurde in der Branche mit großer Erleichterung aufgenommen, allerdings bezog diese sich größtenteils auf eine ursprünglich geplante Verlängerung bis zum 31 März 2021.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die Verlängerung des Rettungsschirms. "Insbesondere vulnerable Patienten, wie chronisch kranke Menschen und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, müssen weiterhin vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden", betont Geschäftsführer Gerhard Timm.

Hinweis: Mit dem in der Komda® Software hinterlegten Förderantrag stellen Sie wichtige Kennzahlen bereit, damit der Antrag zur Refinanzierung Ihrer Mehrausgaben und Mindereinnahmen komfortabel und schnell gestellt werden kann.

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