Ihre Software für stationäre Pflege
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13.11.2024
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft, das eine wichtige Erhöhung der Pflegeversicherungsleistungen mit sich bringt. Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 umfasst eine Anhebung aller Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Diese Anpassung betrifft die Leistungen gemäß dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), zu denen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Leistungen für die häusliche Pflege gehören. Ziel der Maßnahme ist es, die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verringern und die Pflege in Deutschland zu stärken.
Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 stellt sicher, dass Pflegebedürftige sowie deren pflegende Angehörige eine verbesserte Unterstützung erhalten. Das Pflegegeld wird für alle Pflegegrade angehoben, was insbesondere denjenigen zugutekommt, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Es wird erwartet, dass diese Anpassung eine spürbare Entlastung für die betroffenen Familien bringt. Darüber hinaus werden auch die Sachleistungen für ambulante Pflegekräfte und die stationären Pflegeleistungen entsprechend der neuen Regelung angepasst, was eine generelle Verbesserung der Pflegebedingungen bedeutet.
Auch Beihilfeberechtigte profitieren:
Für Beihilfeberechtigte ist die Pflegegeld-Erhöhung 2025 ebenfalls relevant. Durch die Verweise in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gelten die neuen Beträge automatisch auch für die Beihilfe, sodass auch hier eine finanzielle Entlastung zu erwarten ist. Die Anhebung der Pflegeversicherungsleistungen ist eine Reaktion auf die steigenden Pflegekosten und soll dazu beitragen, die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu verbessern.
Merkblatt: Pflegeleistungen ab 2025
Weitere Informationen zur Pflegegeld-Erhöhung 2025 sowie zu den neuen Beträgen und Merkblättern für die häusliche und stationäre Pflege sind auf der offiziellen Website der Bundesbeihilfe unter www.beihilfe.bund.de zu finden.
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