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16.06.2021
Am 11. Juni verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das vor allem für „Tarifbezahlung für Pflegekräfte und zugleich Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen“ sorgen soll. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte mit, dass die Reform wichtige Verbesserungen für die Pflegebranche mit sich bringt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigte sich zufrieden mit dem Gesetz und erklärte: „Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver. Gleichzeitig entlasten wir Pflegebedürftige und ihre Familien in Pflegeheimen künftig, neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag, mit einem Zuschlag.“
Trotz dieser positiven Aspekte gab es am Tag der Verabschiedung des Gesetzes viel Kritik seitens der Arbeitgeberverbände. Sie äußerten sich enttäuscht und bezeichneten das Gesetz als „eine Entscheidung gegen jede Vernunft und gegen mittelständische Unternehmen der Pflegewirtschaft“. Zudem wurde die Reform als offensichtlich wahlkampfbedingt kritisiert.
Pflegereform verabschiedet – Kritik bleibt, da sich viele in der Pflegewirtschaft durch die geplanten Änderungen benachteiligt fühlen und befürchten, dass die Umsetzung der Reform zu einer zusätzlichen Belastung für die Anbieter von Pflegeleistungen führen könnte.
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