Ihre Pflegesoftware für stationäre Pflege
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27.10.2023
Ambulante Pflegedienste, die nach § 360 Abs. 8 SGB V Leistungen erbringen, müssen bis zum 01. Januar 2024 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.
Diese Frist wird nun bis zum 01.07.2025 verlängert.
Dies geht nach einer Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) aus dem aktuellen Kabinettsentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) hervor.
Damit sind alle Leistungserbringer der Pflege zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zum 01.07.2025 verpflichtet.