Komda Software, Zapf Systemhaus, Pflegesoftware, Pflegedokumentation
Telematikinfrastruktur in der Pflege

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein technisches System, das die Übertragung von Daten und Informationen über verschiedene Kommunikationskanäle und -netze ermöglicht. Es wurde speziell für den Einsatz im deutschen Gesundheitswesen entwickelt und soll den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Akteuren erleichtern, wie zum Beispiel , Pflegeeinrichtungen, Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Patienten.

Die TI besteht aus einer Reihe von Fachanwendungen, wie zum Beispiel Kommunikation im Medizinwesen (KIM), einer elektronischen Patientenakte (ePA), einer elektronischen Verordnung (eVO), die miteinander verbunden sind, um einen sicheren und effizienten Datenaustausch zu ermöglichen. Die Verwendung der TI soll zu einer verbesserten Patientenbetreuung, zu einer effizienteren Gesundheitsversorgung und zu einer Reduzierung von Fehlern in der Medizin beitragen.

Für ambulante, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen ist die Anbindung zum 01. Juli 2025 verpflichtend.

In Deutschland wird die Telematikinfrastruktur von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) umgesetzt. Die gematik ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Bundes und verantwortet die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb der TI.

Weiterführende Informationen direkt über die Gematik:
https://www.gematik.de/pflege

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Gemeinsam stark!

Mit unserem Partner VisionCare GmbH in die Telematikinfrastruktur

Unser gemeinsamer Partner, die VisonCare GmbH, realisiert die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Sie.

VisionCare besitzt langjährige Erfahrungen und besten Support bei der Anbindung von Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur. Nachdem man deutschlandweit Ärzte an die TI angebunden hat und dadurch Kompetenzen, zertifizierte Servicetechniker und eine entsprechende TI-Infrastruktur aufgebaut hat, will man nun die Pflege bei diesem Schritt unterstützen.

Bei unserem Partner bestellen Sie das TI-Anschlusspaket, bestehend aus:

  • Prüfung der Voraussetzung in Ihrer Einrichtung (PreCheck)
  • Sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Stationäres eHealth-Kartenterminal Cherry Kartenleser ST-1506 inkl. gSMC-KT
  • 1x KIM-Adresse
  • Installation der Telematik-Komponenten
  • Support durch zertifizierte und qualifizierte Techniker

Steht die Verbindung zur Telematikinfrastruktur, stellen wir in der Komda® Software die Fachanwendungen für Sie bereit!

Das TI-Anschlusspaket im Überblick

Das Komplettpaket für den Weg in die Telematikinfrastruktur

Ti as a Service

Konnektor im Rechenzentrum.

VPN Zugangsdienst

Sichere Anbindung an die TI per VPN-Zugangsdienst

KIM Adresse

Eine KIM Adresse für den sicheren Informationsaustausch mit den Leistungserbringern

Kartenlesegerät

Erhalten Sie ein E-Health Kartenterminal Cherry ST-1506 inkl. gSMC-KT per sicherem Versand

Updates

Monatliche Wartung inkl. Sicherheitsupdates für die TI as a Service

Installation

Unser Partner übernimmt die gesamte Installation der notwendigen TI-Komponenten, ohne zusätzliche Kosten.

Refinanzierung

Mit unserem TI-Anschlusspaket bleiben Sie innerhalb der vereinbarten TI-Refinanzierung.

Die TI-Fachanwendungen im Überblick

Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen

Kommunikation im Medizinwesen - KIM

Dank KIM, der TI-Anwendung für die Kommunikation im Medizinwesen, können Nachrichten und Dokumente schnell, zuverlässig und vor allem sicher per E-Mail zwischen allen Leistungserbringern ausgetauscht werden

E-Rezept und E-Verordnung - eVO

Durch die E-Verordnung können Ärzte Verordnungen elektronisch an Apotheken senden, anstatt Papierformulare auszufüllen und zu übergeben. Dies erleichtert nicht nur den Austausch von Informationen, sondern verringert auch das Risiko von Fehlern und Verzögerungen.

Elektronische Patientenakte - ePA

Die ePA soll den Leistungserbringern im Gesundheitswesen eine einfachere und schnellere Zugriffsmöglichkeit auf wichtige Gesundheitsdaten von Patienten ermöglichen, was zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung beitragen kann.

Notfalldatenmanagement - NFDM

Das NFDM ermöglicht es Ärzten und Krankenhäusern, in Notfällen schnell und einfach auf wichtige Gesundheitsdaten von Patienten zuzugreifen, wie beispielsweise Diagnosen, Therapiepläne, Arzneimitteltherapien und Röntgenbilder.

Elektronischer Medikationsplan - eMP

Mit dem eMP können Ärzte eine Übersicht über die aktuellen Medikamente und Dosierungen eines Patienten erhalten und diese Daten mit anderen Ärzten und Apothekern teilen. Dies kann bei der Vermeidung von Arzneimittelwechselwirkungen und bei der Verwaltung von Medikamenten hilfreich sein.

FAQ

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wird in Deutschland ab dem 01. Juli 2025 für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtend, die nach § 132a SGB V mit den Krankenkassen abrechnen. Das bedeutet konkret:

  • Ambulante Pflegeeinrichtungen (z. B. Pflegedienste):
    • Einrichtungen, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) oder Pflegeleistungen im Rahmen der Sozialgesetzgebung anbieten.
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen:
    • Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen, die Pflegeleistungen stationär anbieten und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.
  • Teiltationäre Pflegeeinrichtungen:
    • Tages- und Nachtpflege, die Pflegeleistungen teilstationär anbieten und direkt mit den Kostenträgern abrechnen.
  • Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist primär für Einrichtungen verpflichtend, die nach SGB V mit den Krankenkassen abrechnen, da die TI aktuell vor allem auf die medizinische Versorgung ausgerichtet ist. Dennoch gibt es auch Auswirkungen auf Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) erbringen: Pflegeeinrichtungen nach SGB XI:
    • Einrichtungen, die ausschließlich pflegebezogene Leistungen nach SGB XI anbieten (z. B. Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung), fallen nicht direkt unter die gesetzliche Anbindungspflicht zur Telematikinfrastruktur.
    • Wenn eine Einrichtung jedoch sowohl SGB XI- als auch SGB V-Leistungen erbringt (z. B. Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V), wird sie von der Anbindungspflicht erfasst.
    Fazit:
    • Verpflichtend: Pflegeeinrichtungen, die nach SGB V abrechnen (oder kombiniert SGB V und XI).
    • Nicht verpflichtend: Reine SGB XI-Einrichtungen (z. B. ausschließlich Grundpflegeanbieter).

    Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 01. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein.

    Hierfür werden mehrere Komponenten benötigt:

    • einen eHBA
    • eine SMC-B Karte
    • einen Konnektor der über einen VPN-Zugangsdienst den Anschluss an die TI aufbaut
    • ein Kartenlesegerät (dort werden der eHBA und die elektronische Gesundheitskarte des Bewohners/Patienten eingelesen).
    Konnektor, VPN-Zugangsdienst und Kartenlesegerät sind Bestandteil des Komda® TI Komplettpaket.

    Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), zukünftig damit zum Beispiel den Zugriff auf die ePatientenakte oder das eRezept. Der Prozess zum Erhalt des eHBA beinhaltet zwei kostenpflichtige Schritte: Den Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der eHBA-Chipkarte bei einem Vertrauensdienstanbieter (VDA).

    Beantragung eHBA

    WICHTIG! Ohne einen eHBA können Sie keinen SMC-B Ausweis beantragen!

    Noch ein weiterer Hinweis:

    Da der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sicherheitskritische Einsatzmöglichkeiten hat, ist seine Ausgabe unter hohen Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen.
    Nur ausgewählte Hersteller (Vertrauensdienstanbieter) dürfen diesen Ausweis produzieren. Dazu gehören die „T-Systems“, „medisign“, oder die „D-Trust - Bundesdruckerei“.

    Ihnen ist völlig freigestellt bei welchem Anbieter sie den eHBA produzieren lassen. Die Kosten sind bei allen Herstellern ähnlich angelegt.
    Die Preise können Sie dem jeweiligen PDF entnehmen.

    T-Systems:
    https://geschaeftskunden.telekom.de/digitale-loesungen/spezielle-loesungen/telematikinfrastruktur/telematik-hba-egbr

    D-Trust:
    https://www.d-trust.net/files/dokumente/pdf/factsheet_ehba_preis-und-produktinformation.pdf

    medisign:
    https://www.medisign.de/support/article/medisign-preisblatt/

    Mit der SMC-B-Karte (Security Module Card-Typ B) bestätigt man in der TI, dass der Zugriff über eine berechtigte Einrichtung (z. B. eine Pflegeeinrichtung) erfolgt. Die SMC-B-Karte (Chipkarte im Kleinformat, etwa SIM-Kartengröße) ist eine Art Personalausweis für die Pflegeeinrichtung, die die Einrichtung für die Teilnahme an der TI authentifiziert. Auf der SMC-B vermerkt sind neben einigen technischen Angaben der Pflegeeinrichtung, die Anschrift, Telematik-ID, Berufsgruppe und attributsbestätigende Stelle.

    Beantragung SMC-B

    • Als Pflegeeinrichtungen im Sinne der Finanzierungsvereinbarung gelten die gemäß § 72 SGB XI durch Versorgungsvertrag zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Außerdem gilt für Leistungserbringer, die gleichzeitig Leistungen nach §§ 24g, 37, 37b, 37c, 39a Absatz 1 oder § 39c SGB V erbringen, diese Vereinbarung entsprechend.
    • Zum Ausgleich der Kosten der Ausstattung und des Betriebs, erhält jede Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag eine monatliche TI-Pauschale. Die Höhe der Grundpauschale beträgt für jede mit Versorgungsvertrag zugelassene Pflegeeinrichtung monatlich 192,80 Euro. Zudem hat jede Pflegeeinrichtung einen Anspruch auf zwei Zuschlagspauschalen in Höhe von monatlich jeweils 7,20 Euro (Beantragung pro eHBAs).

    • Die Pauschalen werden durch den GKV-SV fortlaufend quartalsweise ausgezahlt.
    • Die Pflegeeinrichtung hat im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes vor der ersten Zahlung der TI-Pauschale die funktionsfähige Ausstattung mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen.

    Ja!
    Wir werden alle Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur direkt in die Komda® Software integrieren.

    Ja!
    Auf der Gematik-Internetseite gibt es eine entsprechende Checkliste:

    Hier gehts lang!

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